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Bundestag verabschiedet Gentest-Gesetz

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag das Gendiagnostik-Gesetz verabschiedet. Kern des Gesetzes ist, dass gentests absolut ihre Grenzen haben. So sind beispielsweise Gentests bei Jobsuchenden und Versicherungskunden verboten. Zudem gibt es weitere und strengere Regelungen bei der pränatalen Diagonstik. So sind zukünftig Gentests verboten, die zum Beispiel das Risiko einer erhöhten Brustkrebserkrankung ermitteln sollen. Weiterhin erlaubt sind jedoch Tests zur frühzeitigen Feststellung des Down-Syndroms. Weitere informationen hierzu finden Sie hier.