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Mit Gentests der Krankheit auf der Spur

Durch spezielle Gentests kann man in der heutigen Zeit feststellen, ob jemand im Laufe seines Lebens an einer bestimmten Krankheit leiden wird. Rund 400 Krankheiten kann man mittlerweile durch einen Gentest nachweisen, aber nur bei ganz wenigen Krankheiten können die Wissenschaftler auch sagen, ob diese Krankheit dann auch wirklich zum Ausbruch kommt.

Zu den 400 Krankheiten gehören unter anderem die gefürchtete Lungenkrankheit Mukoviszidose, das Brustkrebsgen wurde entschlüsselt, bestimmte Formen von allergischen Krankheiten und Unverträglichkeiten gehören dazu, wie auch das Gen, das für eine Alzheimererkrankung zuständig ist. Wer einen Test macht und eines dieser Gene wird dabei gefunden, dann heißt das aber noch lange nicht, dass man auch tatsächlich eine Allergie bekommt, oder irgendwann einmal zum Brustkrebspatienten wird. Für viele Frauen, die in der Familie bereits Fälle von Brustkrebserkrankungen hatten, kann ein Gentest aufschlussreich sein, ob sie das Gen vielleicht geerbt haben. Wenn das der Fall ist, dann muss die betroffene Frau noch lange nicht an Brustkrebs erkranken. Bei den Frauen ist nur die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich bei ihr ein bösartiger Tumor entwickeln könnte, als bei den Frauen, die das Gen nicht in sich tragen.

Es gibt allerdings Krankheiten, bei denen ein direkter Zusammenhang zwischen dem gefundenen Gen und dem Ausbruch der Krankheit besteht. Wird zum Beispiel das Gen für die vererbbare Krankheit Chorea Huntington gefunden, dann steht fest, dass der Betroffene auch im Laufe seines Lebens an Chorea Huntington erkranken wird, nur wann, das kann man nicht vorhersagen. Chorea Huntington wurde früher auch Veitstanz genannt, weil die Erkrankten ihre Gliedmaßen und auch ihre Mimik nicht mehr unter Kontrolle haben und unwillkürliche Bewegungen machen und Grimassen schneiden. Ob die Krankheit dann tatsächlich um das 40. Lebensjahr auftritt, ist ungewiss. Es kann später aber auch wesentlich früher zum Ausbruch der Krankheit kommen.

Wenn durch einen Gentest die spätere Diagnose feststeht, wie das bei Chorea Huntington der Fall ist, dann kann der Betroffene selbst entscheiden, ob er das Testergebnis wissen möchte oder nicht, denn es gibt bei allen Gentests auch ein Recht auf das Nichtwissen. Wenn der Arzt aber das Ergebnis des Testes mitteilen soll, dann sollte er den Patienten auch über alles aufklären, was mit der Krankheit zusammenhängt.

Gentest – ein Weg in die Diskriminierung?

Wer eine Versicherung abschließen will, der muss zum Beispiel bei einer Lebensversicherung nachweisen, dass er gesund ist. Menschen, die rauchen oder eine gefährliche Sportart betreiben, werden von den Versicherungen nicht allzu gerne genommen. Wie würde das aber aussehen, wenn vor jedem Versicherungsabschluss ein Gentest verlangt wird? Und wenn ein bestimmtes Gen gefunden wird, das eventuell eine Krankheit bedeutet, wie würde dann die Versicherungsgesellschaft reagieren? Was wie Zukunftsmusik klingt, ist heute in einigen Ländern der Welt schon längst Realität.

In den USA werden Gentests heute viel häufiger gemacht als in Deutschland. Viele große Versicherungsgesellschaften in den Vereinigten Staaten verlangen Gentests von den Menschen, die bei ihnen eine Lebensversicherung abschließen wollen, um auszuschließen, dass eine genetisch bedingte Krankheit vorliegt. So weit ist es in Deutschland zwar noch nicht, aber die Versicherungen drängen die Politik in diese Richtung. Noch lehnen die Datenschutzbeauftragten der Regierung dieses Ansinnen der Versicherungen ab, aber die Bundesregierung kann sich zu keinem klaren ja oder nein durchringen. Wohin führt es, wenn es zum Beispiel Versicherungen erlaubt wird, Gentests zu verlangen? In den USA hat es zur Diskriminierung geführt.

Entlassungen waren die Folge, als bei einigen amerikanischen Unternehmen bekannt wurde, dass es Mitarbeiter gibt, die „genetisch“ krank sind. Private Versicherungen haben sich geweigert Menschen zu versichern, deren Gentest nicht ganz so ausgefallen ist, wie es die Versicherungsgesellschaften gerne gesehen hätten. Auch die Prämien wurden bei den „genetisch“ Kranken so sehr erhöht, dass diese sie nicht mehr bezahlen konnten. Einfacher ausgedrückt, Versicherungen und Arbeitgeber unterscheiden zwischen genetisch kranken und gesunden Menschen, es findet eine genetische Diskriminierung statt. Aus moralischer Sicht ist dieses Verhalten mit Sicherheit nicht vertretbar, aus kommerzieller und wirtschaftlicher Sicht gesehen schon. Wenn die Versicherungen mit diesem Verhalten konfrontiert werden, dann argumentieren sie stets mit dem Wohl für die Allgemeinheit. Würde man alle Menschen mit dem Risiko einer genetisch bedingten Krankheit ohne Wenn und Aber versichern, dann müssten man im Ernstfall alle diejenigen, die gesund sind, die vielleicht horrenden Kosten mittragen, die bei einer möglichen Erkrankung und Behandlung anfallen würden. Das würde nach Ansicht der Versicherungsgesellschaften in absehbarer Zeit jeden Rahmen sprengen und ein vernünftiges Versicherungssystem unmöglich machen.

Der Gentest aus kommerzieller Sicht

Einen Gentest zu machen, ist zum einen teuer und zum anderen mit einem relativ großen Aufwand an Zeit verbunden. Das ist der Grund, warum bis heute nur vereinzelt Gentests durchgeführt werden. Man bekommt aber immer mehr den Eindruck, als wäre ein Gentest völlig normal und gehöre zum alltäglichen Leben, oder was vielleicht noch schlimmer ist, es entsteht das Bild, dass ein Gentest viele Probleme einfach lösen kann. Wie die Betroffenen aber mit dem Ergebnis eines Gentests umgehen, wird in diesen Fällen meist komplett ausgeblendet. Fest steht, dass sich Gentests zu einem sehr lukrativen Geschäft entwickelt haben, sowohl für die Unternehmen, die diese Tests durchführen, als auch für die Pharmaindustrie und auch für einige Fernsehsender ist der Gentest zu einem guten Geschäft geworden.

Für viele Menschen gehören Talkshows von zweifelhaftem Format zur „Fernsehunterhaltung“ einfach dazu. Besonders wenn es um Vaterschaftstests geht, steigen die Einschaltquoten und damit auch die Werbeeinnahmen der Sender. In diesen Shows wird immer wieder damit geprahlt, wie einfach es doch ist, die Vaterschaft zu beweisen. Die Zuschauer werden aufgefordert in die Sendung zu kommen und einen Gentest zu machen, wenn sie Zweifel daran haben, dass die Kinder, die sie vielleicht seit vielen Jahren Papa nennen, doch nicht von ihnen sein könnten. Mit viel Dramatik und mehreren Werbeunterbrechungen wird dann schließlich das wissenschaftlich belegte Ergebnis des Gentests vorgelesen und alles wird wieder gut. So suggeriert es zumindest die Show. Welche Bedeutung dieser Test für die Betroffenen haben kann, darüber macht man sich keine Gedanken. In diesem Fall verdient nicht nur der Sender sehr gut an den Gentests, auch die diversen Labore und Unternehmen geraten auf diese Weise in den Fokus der Öffentlichkeit. Viele Menschen sind der Ansicht, dass ein Vaterschaftstest einfach, billig und für jedermann zu haben ist.

Mittlerweile wird immer mehr von so genannten „Lifestyle“ Gentests gesprochen. Dazu gehört unter anderem auch der so beliebte Vaterschaftstest. Aber auch Raucher können sich durch einen Gentest bescheinigen lassen, ob sie zu einem Venenverschluss und damit zum Raucherbein neigen oder nicht. Auch Haarausfall ist ein beliebtes Thema für Gentests und die Industrie, die damit zusammenhängt, kann sich über mangelnde Aufträge nicht beschweren.

Gentests für alle?

Man stelle sich folgende Szene vor: In einem Land wird jeder Mensch, wenn er geboren wird, einem Gentest unterzogen, um festzustellen, ob in ihm vielleicht eine erblich bedingte Krankheit schlummert. Wenn das der Fall ist, dann kann der Staat genau erkennen, welche Menschen in der Zukunft vielleicht, welche Hilfe, in, welcher Form in Anspruch nehmen können oder müssen. In der Folge wird es dem Staat deutlich einfacher gemacht, zum Beispiel zu planen, wie viele Behindertenheime gebaut werden müssen, oder auf welchem Gebiet die Medizin besonders fleißig forschen muss. Die Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes würde, wenn man den Gedanken weiterdenkt, irgendwann in der Zukunft ein perfekt organisiertes Staatswesen hervorbringen. Was wie ein Kapitel aus einem Science Fiction Roman klingt, ist für drei Staaten auf dieser Erde schon greifbar nahe.

Island, Estland und auch die kleine Südseeinsel Tonga haben bereits konkrete Pläne, bei allen ihren Einwohnern Gentests machen zu lassen. Für viele ist das der richtige Schritt, hin zu einer modernen Gesellschaft und spricht für die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Für andere ist es ein Schritt in einen totalitären Staat, der an das erinnert, was George Orwell in seinen Roman „1984“ beschrieben hat. „Big Brother ist watching you“ – dieser Satz aus „1984“ bekommt im Zusammenhang mit den geplanten, flächendeckenden Gentests für alle Bürger in Island, Estland und Tonga wieder eine neue Dimension. Die Aussicht darauf, dass der Staat über jeden seiner Bürger genau Bescheid weiß, macht vielen Menschen Angst, vielleicht sogar zu Recht. Was geschieht mit den Daten, die dort ermittelt werden? Wenn Gentests zur Pflicht werden, dann kann derjenige, der weiß, was in den Untersuchungsergebnissen steht, nach Lust und Laune selektieren und nach Bedarf Menschen zu Außenseitern der Gesellschaft machen oder auch nicht. Was strebt ein Staat an, der Massengentests seiner Bevölkerung erwägt? Eine perfekte Gesellschaft? Die Unsterblichkeit der Bewohner oder einfach nur ein sehr riskantes Experiment, von dem keiner weiß, wie es in der Praxis aussieht?

Der Staat und seine Politiker haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bewohnern ihres Landes. Wenn man aber an Gentests in diesem Maße denkt, dann ist der Gedanke erlaubt, ob der Staat seine Fürsorgepflicht nicht doch zu genau nimmt und eventuell ganz andere Interessen verfolgt.

Gentests und die Haltung der Kirchen

Immer wenn die Diskussion um Gentests mal wieder aufflammt, dann sind die Kirchen die Ersten, die sich in diese Diskussion einbringen. Vor allem die katholische Kirche hat schwere Bedenken, besonders in Hinsicht auf die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, eine Form des Gentests, bei dem künstlich gezeugte Embryonen auf mögliche genetische Krankheiten und Schäden hin untersucht werden. Hat eines dieser Embryonen einen genetisch bedingten Defekt, dann kann er auf Wunsch „aussortiert“ werden. Diese Möglichkeit ist für katholische Kirche nicht akzeptabel. Die Kirche entscheidet immer zum Wohl des ungeborenen Kindes, aber ist sie sich auch der Tragweite bewusst, die ein Leben mit einem vielleicht schwerstbehinderten Kind mit sich bringt?

Es gibt aktuell zwei Gesetzesentwürfe mit zwei verschiedenen Möglichkeiten, die es den Paaren, die erblich belastet sind, erlauben, die Methode der Präimplantationsdiagnostik zu nutzen. Beide Entwürfe lehnen sowohl die Caritas als auch die deutschen Bischöfe ab. Ihre Argumente sind nachvollziehbar, wenn sie sagen, diese künstlich erzeugten Kinder werden nicht um ihrer selbst willen gezeugt. Ihre Existenz wird vielmehr davon abhängig gemacht, ob sie gesund sind oder nicht. Die katholische Kirche geht noch weiter und spricht von einer so wörtlichen „Instrumentalisierung des menschlichen Lebens“ und im Fall einer PID würde über wertvolles oder eben weniger wertvolles Leben entschieden. Menschen spielen also nach dem Verständnis der Kirche Gott.

Die katholische Kirche hat das Gesetz auf ihrer Seite, vor allem wenn es um die PID im Zusammenhang mit einer Abtreibung geht. Im Gesetz ist verankert, dass eine Abtreibung nur dann durchgeführt werden darf, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, das Leben des Kindes spielt in diesem Fall keine Rolle. Würde man die PID zulassen, dann würde nach Auffassung der Kirchen gegen geltendes Recht verstoßen.

Die Überlegungen und auch die Ängste der Eltern sind, so scheint es, in diesem Streit zwischen Kirche und Staat zweitrangig. Viele Paare, die sich ein Kind wünschen, haben oftmals große Angst ein Kind zu bekommen, das dann ebenfalls behindert oder chronisch krank sein könnte, weil vielleicht in ihren Familien schwere, erblich bedingte Krankheiten vorgekommen sind. Für diese Paare ist die Präimplantationsdiagnostik ein Weg, sich die Entscheidung für oder gegen ein Kind eventuell ein wenig leichter zu machen. Die Entscheidung des Gewissens kann ihnen allerdings keiner abnehmen.