Die künstliche Befruchtung und der Gentest
| 2. November 2010 | Posted by admin under Allgemeines |
Kaum ein anderes Thema wird in der Gesellschaft, in der Politik und auch in der Wissenschaft so heftig und kontrovers diskutiert, wie der Gentest im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung.
Viele Paare bleiben ungewollt kinderlos und der einzige Ausweg, um doch noch ein leibliches Kind zu bekommen, ist die künstliche Befruchtung. Bei der so genannten „In Vitro“ Methode, werden weibliche Eizellen aus der Gebärmutter entnommen und im Reagenzglas mit männlichen Spermien befruchtet. Entwickelt sich daraus ein Embryo, dann wird dieser in die Gebärmutter eingepflanzt und das Kind wird ganz normal ausgetragen. Die moderne Genforschung macht es aber möglich, dass die Embryonen schon im Vorfeld auf einen Gendefekt untersucht werden. Findet sich ein Gendefekt wie zum Beispiel das Down Syndrom, dann könnte dieser Embryo aussortiert und vernichtet werden.
Dass diese Möglichkeit der Gentechnik umstritten ist, kann man sich leicht vorstellen. Kritiker sind der Ansicht, dass auf diese Weise so genannte „Designer Babys“ entstehen. Ganz von der Hand zu weisen ist diese Befürchtung leider nicht. Rein theoretisch könnte sich das künftige Elternpaar sein Wunschbaby aussuchen und nichts würde mehr dem Zufall oder in diesem Fall, der Natur überlassen. Diese Gentests, die sich auf Krankheiten oder Defekte beschränken, könnten nach Belieben auch auf andere Gebiete ausgeweitet werden. Wer vielleicht ein Kind mit blauen Augen und mit blonden Haaren haben will, der könnte diese Wünsche bei einer künstlichen Befruchtung angeben und die Wissenschaftler und Ärzte würden gezielt danach suchen und einen Embryo mit diesen Merkmalen in die Gebärmutter verpflanzen.
Die so genannte Präimplantationsdiagnostik, wie die Suche nach Gendefekten bei einem Embryo auch genannt wird, ist laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich und damit auch erlaubt. Viele Ärzte sind allerdings der Ansicht, dass die Präimplantationsdiagnostik generell zugelassen werden soll, damit Paare die Möglichkeit haben, schon vorher zu entscheiden, ob sie unter Umständen ein krankes oder behindertes Kind haben wollen oder nicht. Da keine Einigung gefunden werden kann, wird sich in absehbarer Zeit die Politik, also der Bundestag damit befassen müssen. Man kann allerdings davon ausgehen, dass die Politiker der CDU/CSU einem geplanten Gesetz zur Erweiterung der Gentests bei künstlicher Befruchtung, nicht zustimmen werden.