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Mit Gentests der Krankheit auf der Spur

Durch spezielle Gentests kann man in der heutigen Zeit feststellen, ob jemand im Laufe seines Lebens an einer bestimmten Krankheit leiden wird. Rund 400 Krankheiten kann man mittlerweile durch einen Gentest nachweisen, aber nur bei ganz wenigen Krankheiten können die Wissenschaftler auch sagen, ob diese Krankheit dann auch wirklich zum Ausbruch kommt.

Zu den 400 Krankheiten gehören unter anderem die gefürchtete Lungenkrankheit Mukoviszidose, das Brustkrebsgen wurde entschlüsselt, bestimmte Formen von allergischen Krankheiten und Unverträglichkeiten gehören dazu, wie auch das Gen, das für eine Alzheimererkrankung zuständig ist. Wer einen Test macht und eines dieser Gene wird dabei gefunden, dann heißt das aber noch lange nicht, dass man auch tatsächlich eine Allergie bekommt, oder irgendwann einmal zum Brustkrebspatienten wird. Für viele Frauen, die in der Familie bereits Fälle von Brustkrebserkrankungen hatten, kann ein Gentest aufschlussreich sein, ob sie das Gen vielleicht geerbt haben. Wenn das der Fall ist, dann muss die betroffene Frau noch lange nicht an Brustkrebs erkranken. Bei den Frauen ist nur die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich bei ihr ein bösartiger Tumor entwickeln könnte, als bei den Frauen, die das Gen nicht in sich tragen.

Es gibt allerdings Krankheiten, bei denen ein direkter Zusammenhang zwischen dem gefundenen Gen und dem Ausbruch der Krankheit besteht. Wird zum Beispiel das Gen für die vererbbare Krankheit Chorea Huntington gefunden, dann steht fest, dass der Betroffene auch im Laufe seines Lebens an Chorea Huntington erkranken wird, nur wann, das kann man nicht vorhersagen. Chorea Huntington wurde früher auch Veitstanz genannt, weil die Erkrankten ihre Gliedmaßen und auch ihre Mimik nicht mehr unter Kontrolle haben und unwillkürliche Bewegungen machen und Grimassen schneiden. Ob die Krankheit dann tatsächlich um das 40. Lebensjahr auftritt, ist ungewiss. Es kann später aber auch wesentlich früher zum Ausbruch der Krankheit kommen.

Wenn durch einen Gentest die spätere Diagnose feststeht, wie das bei Chorea Huntington der Fall ist, dann kann der Betroffene selbst entscheiden, ob er das Testergebnis wissen möchte oder nicht, denn es gibt bei allen Gentests auch ein Recht auf das Nichtwissen. Wenn der Arzt aber das Ergebnis des Testes mitteilen soll, dann sollte er den Patienten auch über alles aufklären, was mit der Krankheit zusammenhängt.

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